Winterreifen

Kundeninformation:

Seit dem 1. Mai 2006 gilt die Neuregelung des § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“

Der Herbst zeigt sich oft mit starken Wetterschwankungen. Über Nacht steht Ihnen als Autofahrer plötzlich Frost, Raureif, Regen und Nebel gegenüber. Sie büßen an Sicherheit im Straßenverkehr ein, weil der Reifen nicht mehr optimal auf der Straße haftet. Rutschiger Untergrund erhöht das Unfallrisiko. Schon ab sieben Grad Celsius verhärtet die Gummimischung eines Sommerreifens. Deshalb empfehlen Experten die Umrüstung auf Winterreifen ab Anfang Oktober.

Bei Verstoß gegen die Pflicht zur ordentlichen Bereifung ist ein Verwarngeld von 20,00 € vorgesehen; ist gar eine Gefährdung gegeben, wird eine Geldbuße von 40,00 € erhoben. Für diesen Fall erfolgt dann auch die Eintragung eines Punktes in der sog. Verkehrssünderkartei, d.h. im Verkehrszentralregister, das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt wird.

Hintergrund für die Aufnahme von weitergehenden Vorschriften über die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen ist, dass der Gesetzgeber eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Straßen der Bundesrepublik erreichen will.

Welche Bereifung ist geeignet?

Jahreszeitbedingt ist in der Regel davon auszugehen, dass in den Spätherbst- und Wintermonaten Winterreifen als „geeignete Bereifung“ anzusehen sind. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine nicht den Wetterverhältnissen angepasste Reifenwahl eventuell erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Bei der Frage nach der geeigneten Bereifung mag eine Negativfeststellung der Polizei mit der anschließenden Auflage eines Verwarn- oder Bußgeldes noch erträglich sein. Es ist jedoch gleichfalls davon auszugehen, dass die Versicherungsgesellschaften in entsprechender Weise Konsequenzen an die gesetzliche Neuregelung knüpfen werden. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls damit rechnen müssen, dass die in Anspruch zu nehmende gegnerische Haftpflichtversicherung den Einwand der Mithaftung - in Bezug auf die Betriebsgefahr - erheben wird.

Darum setzen wir auf Sicherheit!

Um die Sicherheit unserer Kunden zu gewährleisten, haben wir unseren gesamten Fuhrpark von Pkw über Mehrsitzer bis Lkw auf Winterreifen umgerüstet.

So gehen unsere Kunden unanhängig von der tatsächlichen Wetterlage kein Risiko ein.

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