Allgemeine Versicherungsbedingungen
Auszug aus den AGB´s
Haftpflichtversicherung
Unsere Fahrzeuge haben einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 10 Millionen € (bei Personenschäden bis € 3,75 Mio. je Person). Es wird darauf hingewiesen, dass bei unerlaubten Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sowie in Länder, für die ein Einreiseverbot besteht, keine Haftungsreduzierung gewährt wird bzw. kein Versicherungsschutz besteht.
Fahrten in folgende Länder sind mit Terstappen - Fahrzeugen erlaubt:
Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweden, Polen, Österreich, Dänemark, Griechenland, Finnland, Portugal, Irland, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Luxemburg, Litauen, Zypern, Lettland, Estland und Malta, sowie der Schweiz (inkl. Lichtenstein), Kroatien, Island und Norwegen.
Die Einreise auf die Balearen und Kanaren, sowie in die Exklaven Ceuta und Mellia ist generell nicht gestattet. Weiterhin sind Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete generell nicht zugelassen. Sollten Sie das Terstappen-Fahrzeug trotzdem in eines der nicht zugelassenen Gebiete verbringen oder dies versuchen, so behalten wir uns das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Für den gesamten entstandenen Schaden werden wir Sie sodann – unabhängig von den im Mietvertrag sonst getroffenen Vereinbarungen – haftbar machen.
Ausgenommen von der Versicherung ist zudem die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.
Haftungsreduzierung (CDW)
Im Basispreis ist die Haftpflichtversicherung sowie die CDW-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 1.000€ je Schadenfall bereits enthalten. Über die Versicherungsoptionen CDW Plus, Super CDW oder SuperPlus-Paket kann optional die Selbstbeteiligung im Schadenfall weiter auf 750€ bzw. auf 500€ reduziert werden.
Zusatzversicherungen zur Haftungsreduzierung
Reduzierung der Selbstbeteiligung
Für alle Tarife und für alle Fahrzeuggruppen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, unter der Bezeichnung CDW Plus-Versicherung und Super CDW-Versicherung Ihre Selbstbeteiligung je Schadenfall noch weiter zu reduzieren (erweiterte Haftungsreduzierung), und zwar bis auf einen Restbetrag von 750€ (CDW Plus) bzw. 500€ (Super CDW).
Versicherungspakete zur Haftungsreduzierung
SuperPlus Paket (Haftungsreduzierung 500€ plus SDW-Paket)
Dieses Paket beinhaltet zusätzlich zum SDW Paket (RS / WS / TP) die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 500 € (Super CDW).
SDW Paket (als Einzelleistung)
Dieses Paket beinhaltet die Leistungen Reifenschadenversicherung (RS), Windschutzscheibenversicherung (WS) und Diebstahlversicherung (TP).
Weitere Versicherungsoptionen
Reifenschadenversicherung (RS)
Durch Abschluss der Reifenschadenversicherung kann bei Reifenschäden die Haftung auf 0€ Selbstbeteiligung reduziert werden. Lehnt der Mieter die RS-Versicherung ab, ist er für Reifenschäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur vollen Schadenhöhe bzw. bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung welche im Rahmen der CDW-Versicherung oder der CDW Plus-Versicherung abgeschlossen wurde. Die Reifenschadenversicherung beinhaltet reine Reifenschäden.
Windschutzscheibenversicherung (WS)
Durch Abschluss der Windschutzscheibenversicherung kann bei Glasbruch die Haftung auf 0€ Selbstbeteiligung reduziert werden. Lehnt der Mieter die WS-Versicherung ab, ist er für Schäden an der Windschutzscheibe des Mietwagens verantwortlich und haftet bis zur vollen Schadenhöhe bzw. bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung welche im Rahmen der CDW-Versicherung oder der CDW Plus-Versicherung abgeschlossen wurde.
Diebstahlversicherung (TP)
Durch Abschluss der Diebstahlversicherung kann bei Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf 250€ Selbstbeteiligung reduziert werden. Lehnt der Mieter die TP-Versicherung ab, ist er für den Verlust des Mietwagens verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts bzw. bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung welche im Rahmen der CDW-, CDW Plus- oder SUPER CDW-Versicherung abgeschlossen wurde.
Personeninsassenversicherung (PAI)
Die Personeninsassenversicherung bietet einen Versicherungsschutz für die Folgen eines Unfalls. Die Deckungssumme der PAI beträgt: 20.000€ bei Invalidität gem. Pauschalsystem 10.000€ bei Tod.
















